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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich


(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen des Verkäufers abweichenden Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nur an, wenn er ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.


(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss


(1) Sämtliche Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach Erhalt einer Annahmeerklärung des Käufers hinsichtlich des Angebots des Verkäufers und schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Verkäufer zustande.


(2) Sofern eine Bestellung des Käufers als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.


§ 3 Überlassene Unterlagen


An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Zertifikate, Produktbeschreibungen, Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich zu vernichten bzw. im Falle elektronischer Übermittlung permanent zu löschen.


§ 4 Preise und Zahlung


(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten
unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.


(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das folgende Konto zu erfolgen: Begünstigter: Medway International GmbH, IBAN: DE33 4035 1060 0074 5283 40, BIC: WELADED1STF. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.


(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zu zahlen- Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


§ 5 Liefertermin


(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.


(2) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.


§ 6 Lieferbedingungen


(1) Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.


(2) Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.


(3) Der Liefergegenstand ist unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Er gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen 3 (drei) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt der Liefergegenstandes als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen 7 (sieben) Tagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.


(4) Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mangelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigen Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.


§ 7 Gefahrübergang bei Versendung


Gefahrübergang auf den Käufer erfolgt spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten.


§ 8 Gewährleistung


(1) Bei Sach- oder Rechtsmängeln ist der Verkäufer verpflichtet, nach seiner Wahl kostenlos nachzubessern oder nachzuliefern. Dem Käufer bleibt das Recht, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Mangelhaftigkeit der Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, ausdrücklich vorbehalten. Das Recht auf Schadensersatz bestimmt sich nach Maßgabe des § 8 dieses Vertrages. Im Übrigen gelten für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Vorschriften.


(2) Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass der Käufer seinen Verpflichtungen § 4 Abs. 3 nachgekommen ist.

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(3) Technische Daten und Ausführungsstandards in diesem Vertrag sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Teilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

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(4) Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.


(5) Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Liefergegenstandes.
 

§ 9 Eigentumsvorbehalt
 

Der gelieferte Liefergegenstand (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht berechtigt.
 

§ 10 Haftungsbegrenzung


(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.

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(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstandes, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.


(3) Soweit der Verkäufer gemäß § 8 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.


(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 30% je Schadensfall und insgesamt unter diesem Vertrag auf 100% des Kaufpreis beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.


(5) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
 

(6) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
 

(7) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
 

§ 11 Rücktrittsrecht


(1) Beiden Parteien steht ein Recht zum Rücktritt von diesem Vertrag zu, wenn der Verkäufer dem Käufer anzeigt, dass er auf Grund von Höherer Gewalt, insbesondere Seuchen oder Pandemien, die zu Verzögerungen in der Lieferkette führen, Lieferverzögerungen von mehr als 14 Tagen hinsichtlich des Liefergegenstandes erwartet.


(2) Rücktrittsrechte sind jeweils durch schriftliche Erklärungen gegenüber der anderen Partei auszuüben.
 

(3) Im Fall eines Rücktritts sind etwaige geleistete Anzahlungen unverzüglich zu erstatten. Im Übrigen sind gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen.
 

§ 12 Wettbewerbsschutz und Allgemeines


(1) Der Käufer verpflichtet sich (für sich und mit ihm verbundene Unternehmen) den Vorlieferanten des Verkäufers nicht direkt oder durch seine Mitarbeiter oder Dritte anzusprechen oder mit dem Vorlieferanten direkt oder indirekt Liefer- oder vergleichbare Verträge abzuschließen.
 

(2) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.


(3) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.


(5) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

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